HINWEISE ZUR MwSt.- und GEBÜHRENANPASSUNG

Im Zuge der Anpassung der MwSt. von 16 % auf 19 % u. der amtl. Gebühren für die praktische Führerscheinprüfung, wurden die bestehenden Kostenvorschüsse (KV) des TÜV storniert. Derzeit werden neue, angepasste KV erzeugt und versendet.

Bereits beglichene Gebühren werden entsprechend angerechnet.

Daher erhalten (vermutlich) alle Fahrschüler eine neue Rechnung vom TÜV zugesendet, die überwiesen werden muss.

Die Prüfdauer muss ab 2021 um etwa 15 Minuten verlängert werden, daher kostet es beim TÜV dementsprechend mehr.