Wer an seinem Prüftermin (Theorieprüfung oder prakt. Prüfung) krank ist, muss sich spätestens am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit per Mail krankmelden: ksc-fe@tuvsud.com und unsere Fahrschule ebenfalls informieren (z.B. in CC: info@fahrschule-schoedel.de).
In der Mail werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Prüftermin
Außerdem benötigt man ein schriftliches Attest eines Arztes, das spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüftag per E-Mail an folgende Adresse eingegangen sein muss: ksc-fe@tuvsud.com (PDF, JPG oder PNG, max. 5MB).
In diesem Attest muss folgendes enthalten sein:
- Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum dem Bewerbers
- Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX nicht teilnehmen kann
- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
Wer ohne Attest eine Prüfung versäumt bzw. dies nicht rechtzeitig beim TÜV meldet, muss seine Prüfgebühr bezahlen und wir können diesen Prüfling i.d.R. auch erst in 21 Tagen erneut in eine Prüfung anmelden. Wer einer Theorieprüfung ohne Entschuldigung fernbleibt, aber schnell einen Ersatztermin benötigt, sollte daher den TÜV anschreiben, dass er kein ärztliches Attest einreichen wird (BAY-BT-FE@tuvsud.com). In diesem Fall haben wir eine Chance, in 14 Tagen einen neuen Termin zu buchen.