Was muss ich nach der Anmeldung als Erstes machen?
Du musst deine Theorieunterrichte besuchen (für Klasse B: 12 x 90 Minuten Grundstoffunterricht + 2 x B-spez. Unterricht), genauso wichtig ist aber, dass du deinen Antrag bei dir auf der Gemeinde stellst. Wenn du in der Stadt Hof wohnst, übernehmen wir den Antrag, aber wir brauchen einige Dokumente von dir. Im Normalfall sind das
- Erste-Hilfe-Kurs buchen und uns das Zertifikat, das du nach dem Kurs erhältst, vorbeibringen
- Sehtest machen (am günstigsten bei einem Optiker/Brillengeschäft) und uns die Bescheinigung mitbringen
- biometrisches Passbild anfertigen lassen
- (Unterschriftschablone ausfüllen – machen wir normalerweise am Tag der Anmeldung)
- Antragsgebühr bei uns im Büro in bar bezahlen
Bei sogenannten „Umschreibern“ (ausländische Fahrerlaubnis existiert) benötigen wir außerdem eine Übersetzung + Klassifizierung (diese Dokumente können wir aber über die Firma CoFoDe – Marc Steeb abwickeln lassen).
Wie kann ich mich auf die Theorieprüfung vorbereiten?
Du lernst einiges im Theorieunterricht und kannst zusätzlich mit einer Lernapp lernen. Diese kannst du in jeder unserer Filialen kaufen. Alternativ können wir für Mitglieder des ADAC (oder wenn Eltern ADAC-Mitglied sind) auch die ADAC-Führerschein-App empfehlen, die für Mitglieder kostenlos ist.
Wie erhalte ich einen Theorieprüftermin?
Dafür kannst du einfach Marc im Büro kontaktieren. Voraussetzung ist, dass du deine Theorieunterrichte ausreichend besucht hast und du schon eine Rechnung vom TÜV (Kostenvorschuss) erhalten hast.
Was mache ich, wenn ich an meinem Prüftermin krank bin/werde?
Wer an seinem Prüftermin (Theorieprüfung oder prakt. Prüfung) krank ist, muss sich spätestens am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit per Mail krankmelden: ksc-fe@tuvsud.com und unsere Fahrschule ebenfalls informieren (z.B. in CC: info@fahrschule-schoedel.de).
In der Mail werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Prüftermin
Außerdem benötigt man ein schriftliches Attest eines Arztes, das spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüftag per E-Mail an folgende Adresse eingegangen sein muss: ksc-fe@tuvsud.com (PDF, JPG oder PNG, max. 5MB).
In diesem Attest muss folgendes enthalten sein:
- Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum dem Bewerbers
- Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX nicht teilnehmen kann
- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
Wer ohne Attest eine Prüfung versäumt bzw. dies nicht rechtzeitig beim TÜV meldet, muss seine Prüfgebühr bezahlen und wir können diesen Prüfling i.d.R. auch erst in 21 Tagen erneut in eine Prüfung anmelden. Wer einer Theorieprüfung ohne Entschuldigung fernbleibt, aber schnell einen Ersatztermin benötigt, sollte daher den TÜV anschreiben, dass er kein ärztliches Attest einreichen wird (BAY-BT-FE@tuvsud.com). In diesem Fall haben wir eine Chance, in 14 Tagen einen neuen Termin zu buchen.
Wann kann ich mit Fahrstunden beginnen und wie melde ich mich dafür an?
Du kannst selbstständig den Fahrlehrer deiner Wahl fragen und mit ihm direkt die erste Fahrstunde ausmachen – sobald du die Hälfte der Theoriestunden besucht hast. Personen, die bereits einen ausländischen Führerschein besitzen und keine Theorieunterrichte benötigen, können mit Fahrstunden beginnen, sobald ihr Antrag bei der Behörde eingereicht ist. Spezielle Führerscheine wie A2-Aufstieg oder BE, für die wir meist nur 1-2 Wochen Ausbildungszeit einplanen, melden sich erst dann beim Fahrlehrer, wenn sie (nach dem gestellten Führerscheinantrag) die Rechnung vom TÜV erhalten haben.
Wie bekomme ich einen Termin für die praktische Prüfung?
Darum kümmert sich dein Fahrlehrer, er wird mit dir von sich aus einen Termin vereinbaren, sobald er sieht, dass du gut genug fahren kannst.
Gibt es irgendwelche Zeiten oder Fristen, die ich beachten muss?
Ja, sobald du einen Brief vom TÜV bekommen hast, liegt dein Prüfauftrag vor und gilt für etwa 360 Tage. Innerhalb dieser Zeit musst du die Theorieprüfung bestehen. (Deine Theorieunterrichte sind übrigens für 2 Jahre gültig, gerechnet ab dem letzten Theorieunterricht, den du vor deiner ersten nicht bestandenen Theorieprüfung besucht hast – also ziemlich kompliziert.) Nach der bestandenen Theorieprüfung hast du wieder genau ein Jahr Zeit, um die praktische Prüfung zu bestehen. Schaffst du das nicht, musst du erneut einen Antrag bei der Behörde stellen und wieder eine Theorieprüfung absolvieren. Falls inzwischen deine Theorieunterrichte abgelaufen sind, müssen diese ebenfalls erneut besucht werden.
Bekomme ich nach der praktischen Prüfung direkt meinen Führerschein?
Meistens ja, in bestimmten Fällen kann es aber auch vorkommen, dass du lediglich eine Bescheinigung über die erfolgreiche Prüfung erhältst. Mit diesem Zertifikat musst du dann zur zuständigen Behörde (Stadt Hof oder Landratsamt) und deinen Führerschein abholen.