Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Autor: Jürgen (Seite 1 von 6)

Motorradtheorie am Freitag, 07.03.2025 ab 17:00

Am Freitag, 07.03.2025 findet ab 17:00 Uhr wieder der A-spezifische Unterricht statt. Jeder der zum ersten Mal AM, A1, A2 oder A macht, muss diesen Unterricht besuchen – ebenso B196-Erweiterungen.
Wer AM-Vorbesitz hat und danach noch einen weiteren Zweiradführerschein erwerben will (A1, A2, A), muss den Unterricht erneut besuchen.

Bitte bucht den Unterricht vorher über unsere Website.

Betriebsurlaub über Weihnachten

Hallo,
wir machen Betriebsurlaub vom 23.12. bis 04.01.
Ab Donnerstag, 05.01. finden wieder Theorieunterrichte statt und das Büro hat ebenfalls wieder geöffnet.

Da der TÜV ebenfalls Betriebsurlaub hat, gebt uns bitte rechtzeitig Bescheid, falls ihr im Januar (ab 09.01.) einen Theorieprüftermin braucht.

Wir wünschen euch jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Jürgen & Team

B-Führerschein, B78 oder B197 ?

Im Bereich Autoführerschein hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Gab es früher nur den B-Führerschein entweder als Schaltung oder mit Automatik – so kann man seit ein paar Monaten auch auf beidem ausgebildet werden (B197).
Hier kurz die Möglichkeiten:

  • B:
    Ausbildung auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Schaltgetriebe
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik
  • B78:
    Ausbildung auf Automatik
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik
  • B197:
    Ausbildung mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe / der Rest der Ausbildung auf Automatik
    interne Testfahrt (15 Min.) auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik

Wir empfehlen aufgrund der Einschränkung bei B78 daher, sich entweder komplett auf Schaltung (Klasse B) oder im Mischbetrieb als B197 ausbilden zu lassen. Gebt bei uns am besten bei der Anmeldung an, welchen dieser Autoführerscheine ihr erwerben wollt – spätestens wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) gestellt wird, muss dies klar sein und auf dem Antrag auch vermerkt sein.

Eine nachträgliche Änderung während der Ausbildung ist möglich, ist aber mit Zusatzkosten (Änderungsantrag) verbunden, die je nach zuständiger Behörde bei 15-35€ liegen.

Anträge für’s StVA bis 11.07.2022

Hallo,
am Mittoch 13.07. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer von unseren Fahrschülern mit Wohnsitz in Hof Stadt also seinen Antrag noch stellen muss bzw. dafür biometrisches Passbild, Sehtest oder 1.Hilfe-Nachweis abgeben muss, kann das bis zum Montag, 11.07. noch tun (und natürlich den Antrag auch bei uns bezahlen). Wir reichen dann eure Anträge am Mittwoch, 13.07. bei der Behörde ein.
Der nächste Termin, an dem wir Anträge abgeben, ist Donnerstag, 28.07.2022.

Betriebsferien 2. Pfingsferienwoche

Hallo,

wir machen Betriebsferien in der 2. Pfingstferienwoche, das heißt vom 13.06. bis einschließlich 18.06.2022 ist weder unser Büro geöffnet noch werden theoretische oder praktische Fahrstunden angeboten. Ab Montag, 20.06.2022 sind wir dann wieder vollumfänglich für euch da.

Prüfungen nur mit Maske

Hallo,
für die Theorieunterrichte und die Fahrstunden ist die Maskenpflicht ja entfallen. Für die Prüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske aber Vorschrift. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske aufzusetzen, dies ist aber lediglich eine Empfehlung. Zumindest eine medizinische Maske ist für Prüfungen ein Muss.

Maskenpflicht entfällt

Hallo,
ab sofort entfällt die Maskenpflicht in unserer Fahrschule.

Für Prüfungen sind aber nach wie vor Masken vorgeschrieben, es reicht aber eine medizinische Maske. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske zu verwenden, dies ist aber nur eine Empfehlung.

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