Im Bereich Autoführerschein hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Gab es früher nur den B-Führerschein entweder als Schaltung oder mit Automatik – so kann man seit ein paar Monaten auch auf beidem ausgebildet werden (B197).
Hier kurz die Möglichkeiten:
- B:
Ausbildung auf Schaltgetriebe
Prüfung auf Schaltgetriebe
erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik - B78:
Ausbildung auf Automatik
Prüfung auf Automatik
erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik - B197:
Ausbildung mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe / der Rest der Ausbildung auf Automatik
interne Testfahrt (15 Min.) auf Schaltgetriebe
Prüfung auf Automatik
erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik
Wir empfehlen aufgrund der Einschränkung bei B78 daher, sich entweder komplett auf Schaltung (Klasse B) oder im Mischbetrieb als B197 ausbilden zu lassen. Gebt bei uns am besten bei der Anmeldung an, welchen dieser Autoführerscheine ihr erwerben wollt – spätestens wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) gestellt wird, muss dies klar sein und auf dem Antrag auch vermerkt sein.
Eine nachträgliche Änderung während der Ausbildung ist möglich, ist aber mit Zusatzkosten (Änderungsantrag) verbunden, die je nach zuständiger Behörde bei 15-35€ liegen.