Hallo, am 07.04. geben wir wieder Anträge für unsere Fahrschüler mit Wohnsitz in Hof-Stadt ab. D.h. wer in Hof Stadt wohnt und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte uns möglichst bis zum 06.04. die notwendigen Unterlagen (Sehtest, biometrisches Passbild, Antragsgebühr) zukommen lassen und seinen Antrag unterschreiben, damit er noch Anfang April gestellt wird. Die 1.Hilfe können wir auch nachreichen, wenn sie bis zum 06.04. noch nicht vorliegt.
Der nächste Abgabetermin für uns ist Ende April, d.h. bis spätestens 21.04. können dann wieder Unterlagen bei uns eingereicht werden.
Autor: Jürgen (Seite 2 von 6)
Am 10.03. reichen wir wieder Führerscheinanträge für unsere Fahrschüler, die in der Stadt Hof wohnen, bei der Behörde ein. Wer bisher seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte uns daher bis Mittwoch, 09.03. die erforderlichen Unterlagen abgeben (i.d.R. Sehtest, 1.Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild) und den Antrag bei uns bezahlen.
Der nächste Abgabetermin, den wir gebucht haben, ist erst der 07.04.2022.
Wer daher alle Unterlagen bis auf den 1.Hilfe-Kurs bis zum 09.03.2022 hat, kann den Antrag trotzdem von uns stellen lassen, die Bescheinigung für die 1.Hilfe würden wir dann nachreichen.
Hallo,
wir schicken einigen Fahrschülern ja ihre Vertragsunterlagen per Mail zu. Bitte beachtet, dass die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden sollen. Solange wir die unterschriebenen Verträge nicht zurück haben, werdet ihr nicht automatisch benachrichtigt, wenn besondere Unterrichte (z.B. A-spez. Unterricht) angeboten werden.
Hallo,
am 24.02. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer bei uns angemeldet ist mit Wohnsitz Hof Stadt und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann daher die erforderlichen Unterlagen (Passbild, 1.Hilfe-Nachweis, Sehtest…) bei uns bis Mittwoch, 23.02.2022 abgeben und die Antragsgebühr bei uns zahlen. Dann reichen wir den Antrag ein.
Hallo,
ab Donnerstag, 27.01.2022 gilt in der Fahrschule nur noch 3G – also geimpft, genesen oder getestet. Bitte haltet für alle Fälle einen Nachweis bereit.
Hallo,
am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für das StVA bei der Stadt Hof ab. D.h. jeder Fahrschüler mit Wohnsitz in der Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, kann uns bis Mittwoch, 19.01.2022 die notwendigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) abgeben und den Antrag bei uns bezahlen.
Der nächste Sammeltermin, zu dem wir wieder Anträge einreichen, ist erst der 24.02.2022.
Hallo,
am 15.01. bieten wir ab 15:00 Uhr wieder einen 1.Hilfe-Kurs über unsere Fahrschüler an. Wenn ihr in unserer Fahrschule bereits angemeldet seid und diesen Kurs noch braucht könnt ihr ihn hier buchen.
Hallo, auch der TÜV macht Weihnachtsferien. Der erste Theorieprüftermin im Januar ist der 10.01.2022. Bitte gebt uns so zeitig wie möglich Bescheid, wenn ihr zu diesem Termin eure Prüfung ablegen wollt – am besten noch vor Weihnachten.
Hallo, am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, sollte daher die nötigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) bis zum 19.01.2022 bei uns im Büro abgeben und die Antragsgebühr bezahlen, dann können wir den Antrag am 20.01.2022 für euch bei der Behörde stellen.
Vom Donnerstag 23.12.2021 bis zum 02.01.2022 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro geschlossen. Ab dem 03.01.2022 sind wir dann wieder für euch da.
Die praktischen Prüfungen am 23.12. bleiben von dieser Regelung unberührt. D.h. diese Prüfungen finden noch statt.
Da der TÜV ebenfalls längere Zeit Betriebsferien hat, gibt es zwischen den 23.12. und dem 06.01. ohnehin keine Prüfungen.
Hallo,
am Mittwoch, 08.12.2021 bleibt das Büro krankheitsbedingt geschlossen.
Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.