Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Autor: Jürgen (Seite 2 von 6)

Vertrag zurückgeben

Hallo,
wir schicken einigen Fahrschülern ja ihre Vertragsunterlagen per Mail zu. Bitte beachtet, dass die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden sollen. Solange wir die unterschriebenen Verträge nicht zurück haben, werdet ihr nicht automatisch benachrichtigt, wenn besondere Unterrichte (z.B. A-spez. Unterricht) angeboten werden.

Führerscheinanträge Stadt Hof

Hallo,
am 24.02. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer bei uns angemeldet ist mit Wohnsitz Hof Stadt und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann daher die erforderlichen Unterlagen (Passbild, 1.Hilfe-Nachweis, Sehtest…) bei uns bis Mittwoch, 23.02.2022 abgeben und die Antragsgebühr bei uns zahlen. Dann reichen wir den Antrag ein.

Anträge bzw. Unterlagen für’s StVA bis 19.01. abgeben

Hallo,
am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für das StVA bei der Stadt Hof ab. D.h. jeder Fahrschüler mit Wohnsitz in der Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, kann uns bis Mittwoch, 19.01.2022 die notwendigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) abgeben und den Antrag bei uns bezahlen.
Der nächste Sammeltermin, zu dem wir wieder Anträge einreichen, ist erst der 24.02.2022.

Anträge für Stadt Hof bis 19.01.2022 abgeben

Hallo, am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, sollte daher die nötigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) bis zum 19.01.2022 bei uns im Büro abgeben und die Antragsgebühr bezahlen, dann können wir den Antrag am 20.01.2022 für euch bei der Behörde stellen.

Betriebsferien vom 23.12. bis zum 02.01.

Vom Donnerstag 23.12.2021 bis zum 02.01.2022 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro geschlossen. Ab dem 03.01.2022 sind wir dann wieder für euch da.
Die praktischen Prüfungen am 23.12. bleiben von dieser Regelung unberührt. D.h. diese Prüfungen finden noch statt.
Da der TÜV ebenfalls längere Zeit Betriebsferien hat, gibt es zwischen den 23.12. und dem 06.01. ohnehin keine Prüfungen.

Prüfungen mit 3G+

Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.

2-G für Fahrschulen

Hallo,
ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt die 2-G-Regel für Fahrschulen – unter Vorbehalt. Unter Vorbehalt deshalb, weil der Fahrlehrerverband im Moment noch prüft, ob Fahrschulen unter diese Regel fallen. Falls die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, werden wir dies hier sofort schreiben.

D.h. ab Mittwoch, dürfen voraussichtlich nur noch Personen, die bereits vollständig geimpft (finale Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder genesen sind (Genesung vor max. 6 Monaten) am Theorieunterrricht teilnehmen und auch nur solche Personen dürfen praktische Fahrstunden nehmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass Prüfungen von dieser Regel nicht betroffen sind.

Bitte habt deshalb stets einen Impfnachweis (oder Nachweis Genesung) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) dabei. Wir werden kontrollieren müssen.

Nachtrag: 29.11.2021: 2-G-Regel für Fahrschulen gilt und wurde inzwischen bestätigt.

Anträge für’s StVA

Hallo an alle unsere Fahrschüler, die in der Stadt Hof wohnen und noch keinen Antrag gestellt haben,
am 29.11. geben wir (voraussichtlich) wieder Führerscheinanträge ab. Bitte denkt daran, dass ihr uns daher bis allerspätestens Donnerstag 25.11. alle dazu notwendigen Unterlagen (Passbild, Sehtest…) mitbringt und den Antrag unterschreibt und bezahlt.
Besonders dankbar wären wir, wenn wir schon bis Donnerstag, 18.11. die meisten Unterlagen schon bekommen könnten, da in der darauffolgenden Woche das Büro nur vertretungsweise besetzt ist.
Vielen Dank.

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