Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.
Kategorie: Allgemein (Seite 4 von 7)
Hallo,
ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt die 2-G-Regel für Fahrschulen – unter Vorbehalt. Unter Vorbehalt deshalb, weil der Fahrlehrerverband im Moment noch prüft, ob Fahrschulen unter diese Regel fallen. Falls die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, werden wir dies hier sofort schreiben.
D.h. ab Mittwoch, dürfen voraussichtlich nur noch Personen, die bereits vollständig geimpft (finale Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder genesen sind (Genesung vor max. 6 Monaten) am Theorieunterrricht teilnehmen und auch nur solche Personen dürfen praktische Fahrstunden nehmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass Prüfungen von dieser Regel nicht betroffen sind.
Bitte habt deshalb stets einen Impfnachweis (oder Nachweis Genesung) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) dabei. Wir werden kontrollieren müssen.
Nachtrag: 29.11.2021: 2-G-Regel für Fahrschulen gilt und wurde inzwischen bestätigt.
Ab sofort gilt die 3-G-Regel auch für alle Fahrschulen. D.h. ihr müsst geimpft, genesen oder gestestet sein, wenn ihr bei uns im Unterricht seid oder ins Büro kommt. Beachtet diese Regel bitte ab sofort und haltet einen entsprechenden Nachweis bereit. Wir sind leider angehalten, vor den Theorieunterrichten die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren.
Für Schüler der Sekundarstufe, die ohnehin jede Woche mehrmals getestet werden, würde auch ein Schülerausweis reichen, ansonsten bitte eine offizielle Bestätigung mitbringen und bereit halten.
Hallo,
am Samstag, 25.09.2021 um 14:00 Uhr findet wieder der motorradspezifische Unterricht statt. Jeder, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis für Motorrad (AM, A1, A2, A, ASZ80) erwirbt und ebenso jeder der B196 erwerben will, braucht diesen Unterricht. Bitte denkt daran, den Unterricht rechtzeitig zu buchen, damit euer Sitzplatz auch reserviert ist.
Hallo am Montag, 20.09.2021 geben wir wieder Führerscheinanträge bei der Stadt Hof ab. D.h. jeder Fahrschüler, der seinen Erstwohnsitz in der Stadt Hof hat und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann die erforderlichen Unterlagen (1.Hilfe-Kurs / Sehtestbescheinigung / biometr. Passbild) bis zum 16.09. bei uns abgeben und natürlich die Bearbeitungsgebühr bei uns bezahlen (und den Antrag unterschreiben). Dann reichen wir den Antrag für euch ein und ihr müsst euch um nichts kümmern. Bitte beachtet, dass unser nächster Abgabetermin erst der 03.11.2021 ist.
Hallo,
am 01.09. ist es wieder soweit, da geben wir Anträge bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof kann uns daher bis zum 30.08. noch Unterlagen für den Antrag mitgeben (1.Hilfe-Bescheinigung etc.) und ebenso die Antragsgebühr + notwendige Unterschriften. Nächster Antragstermin ist dann erst wieder am 20.09.2021
Hallo,
am 13.08. geben wir wieder Anträge ab, allerdings liegt der Termin am Ende unseres Betriebsurlaubs (02.08.-15.08.). Wer möchte, dass wir seinen Antrag am 13.08. bei der Behörde (Stadt Hof) einreichen, muss uns alle notwendigen Unterlagen bis spätestens Donnerstag, 29.07. abgeben (inklusive Antragsgebühr + Unterschriften).
Der nächste Abgabetermin ist der 01.09.2021.
Hallo,
in den ersten beiden Augustwochen bleibt unsere Fahrschule wegen Betriebsurlaub geschlossen. Das betrifft beide Filialen. Ab dem Montag, 16.08. sind wir wieder für euch da. Wer in dieser Zeit seine Theorieprüfung ablegen will, kann das natürlich machen. Aber denkt bitte daran, uns noch bis 30.07.2021 Bescheid zu geben, damit wir diesen Termin für euch buchen.
Bleibt gesund
Euer Fahrschulteam
Hallo,
am Samstag, 03.07.2021 bieten wir wieder die motorradspezifische Theorie an.
Alle Fahrschüler, die AM, A1, A2, A, A SZ80 oder B196 machen und noch keinen motorradspezifischen Unterricht besucht haben, sind herzlich eingeladen. Bitte bucht den Unterricht vorher online über unsere Website.
Hallo,
wir geben am 18.06.2021 Anträge bei der Führerscheinstelle Hof Stadt ab. D.h. wer noch einen Antrag stellen muss oder Unterlagen für seinen Antrag vervollständigen muss (und den Wohnsitz in der Stadt Hof hat), sollte bis Donnerstag, 17.06. die Unterlagen zusammen mit der Antragsgebühr im Büro abgeben.
Unser darauffolgender Antragsabgabetermin ist der 13.08.2021. Wer in der Zwischenzeit einen Führerscheinantrag bei der Stadt Hof stellen will, muss seinen Antrag selbst mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Behörde einreichen. Auch dazu ist eine Online-Terminreservierung notwendig.
Nachtrag: Bitte beachtet, dass wir in den ersten beiden Augustwochen Betriebsurlaub haben. Daher müsst ihr die Antragsunterlagen noch im Juli bei uns abgeben bzw. bezahlen. In Einzelfällen könnt ihr uns 1-Hilfe-Nachweise Anfang August auch noch per Mail zukommen lassen, aber das muss im Einzelfall mit dem Büro abgesprochen werden.
Hallo,
die 1.Hilfe-Kurse finden wieder statt! Natürlich muss der Kurs vorher über unsere Website gebucht werden und die Kosten liegen bei 40€, die in bar zu entrichten sind. Die dort angegebene Dauer des Kurses ist nur als Richtwert zu verstehen.
Hallo an alle Fahrschüler,
wir geben erst wieder am Mittwochvormittag, 09.06.2021 Führerscheinanträge in Hof ab. Jeder Fahrschüler, der in der Stadt Hof wohnt und dessen Antrag noch nicht gestellt ist, sollte uns daher bis spätestens Montag, 07.06.2021 alle noch erforderlichen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtestbescheinigung vom Optiker, 1.Hilfe-Nachweis bzw. Nachweis einer zukünftigen Terminvereinbarung) vorbeibringen, damit wir die Anträge alle vollständig abgeben können.
Die Fahrschüler, deren Anträge wir jetzt erst eingereicht haben, die aber erst jetzt am 08.05.2021 ihren 1.Hilfe-Kurs hatten, sollen uns die Bescheinigung noch unverzüglich vorbeibringen, damit die Anträge zeitnah weiterbearbeitet werden können.