Hallo,
für die Theorieunterrichte und die Fahrstunden ist die Maskenpflicht ja entfallen. Für die Prüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske aber Vorschrift. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske aufzusetzen, dies ist aber lediglich eine Empfehlung. Zumindest eine medizinische Maske ist für Prüfungen ein Muss.
Kategorie: Allgemein (Seite 4 von 8)
Hallo,
ab sofort entfällt die Maskenpflicht in unserer Fahrschule.
Für Prüfungen sind aber nach wie vor Masken vorgeschrieben, es reicht aber eine medizinische Maske. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske zu verwenden, dies ist aber nur eine Empfehlung.
Hallo,
wir schicken einigen Fahrschülern ja ihre Vertragsunterlagen per Mail zu. Bitte beachtet, dass die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden sollen. Solange wir die unterschriebenen Verträge nicht zurück haben, werdet ihr nicht automatisch benachrichtigt, wenn besondere Unterrichte (z.B. A-spez. Unterricht) angeboten werden.
Hallo, auch der TÜV macht Weihnachtsferien. Der erste Theorieprüftermin im Januar ist der 10.01.2022. Bitte gebt uns so zeitig wie möglich Bescheid, wenn ihr zu diesem Termin eure Prüfung ablegen wollt – am besten noch vor Weihnachten.
Vom Donnerstag 23.12.2021 bis zum 02.01.2022 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro geschlossen. Ab dem 03.01.2022 sind wir dann wieder für euch da.
Die praktischen Prüfungen am 23.12. bleiben von dieser Regelung unberührt. D.h. diese Prüfungen finden noch statt.
Da der TÜV ebenfalls längere Zeit Betriebsferien hat, gibt es zwischen den 23.12. und dem 06.01. ohnehin keine Prüfungen.
Hallo,
am Mittwoch, 08.12.2021 bleibt das Büro krankheitsbedingt geschlossen.
Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.
Hallo,
ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt die 2-G-Regel für Fahrschulen – unter Vorbehalt. Unter Vorbehalt deshalb, weil der Fahrlehrerverband im Moment noch prüft, ob Fahrschulen unter diese Regel fallen. Falls die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, werden wir dies hier sofort schreiben.
D.h. ab Mittwoch, dürfen voraussichtlich nur noch Personen, die bereits vollständig geimpft (finale Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder genesen sind (Genesung vor max. 6 Monaten) am Theorieunterrricht teilnehmen und auch nur solche Personen dürfen praktische Fahrstunden nehmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass Prüfungen von dieser Regel nicht betroffen sind.
Bitte habt deshalb stets einen Impfnachweis (oder Nachweis Genesung) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) dabei. Wir werden kontrollieren müssen.
Nachtrag: 29.11.2021: 2-G-Regel für Fahrschulen gilt und wurde inzwischen bestätigt.
Ab sofort gilt die 3-G-Regel auch für alle Fahrschulen. D.h. ihr müsst geimpft, genesen oder gestestet sein, wenn ihr bei uns im Unterricht seid oder ins Büro kommt. Beachtet diese Regel bitte ab sofort und haltet einen entsprechenden Nachweis bereit. Wir sind leider angehalten, vor den Theorieunterrichten die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren.
Für Schüler der Sekundarstufe, die ohnehin jede Woche mehrmals getestet werden, würde auch ein Schülerausweis reichen, ansonsten bitte eine offizielle Bestätigung mitbringen und bereit halten.
Hallo,
am Samstag, 25.09.2021 um 14:00 Uhr findet wieder der motorradspezifische Unterricht statt. Jeder, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis für Motorrad (AM, A1, A2, A, ASZ80) erwirbt und ebenso jeder der B196 erwerben will, braucht diesen Unterricht. Bitte denkt daran, den Unterricht rechtzeitig zu buchen, damit euer Sitzplatz auch reserviert ist.
Hallo am Montag, 20.09.2021 geben wir wieder Führerscheinanträge bei der Stadt Hof ab. D.h. jeder Fahrschüler, der seinen Erstwohnsitz in der Stadt Hof hat und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann die erforderlichen Unterlagen (1.Hilfe-Kurs / Sehtestbescheinigung / biometr. Passbild) bis zum 16.09. bei uns abgeben und natürlich die Bearbeitungsgebühr bei uns bezahlen (und den Antrag unterschreiben). Dann reichen wir den Antrag für euch ein und ihr müsst euch um nichts kümmern. Bitte beachtet, dass unser nächster Abgabetermin erst der 03.11.2021 ist.
Hallo,
am 01.09. ist es wieder soweit, da geben wir Anträge bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof kann uns daher bis zum 30.08. noch Unterlagen für den Antrag mitgeben (1.Hilfe-Bescheinigung etc.) und ebenso die Antragsgebühr + notwendige Unterschriften. Nächster Antragstermin ist dann erst wieder am 20.09.2021