Was kostet zurzeit ein Führerschein? Kann ich eine vollständige Übersicht der Kosten bekommen?

Da wir die Anzahl der Übungsstunden stets an den Lernstand des Fahrschülers anpassen, können wir keine verlässlichen Aussagen über die Höhe der Führerscheinkosten machen.
Gerne können uns aber eine E-Mail schreiben (info@fahrschule-schoedel.de) dann erstellen wir euch kostenfrei eine Beispielberechnung. Gebt dazu bitte genau an, welchen Führerschein ihr erwerben wollt und schreibt auch dazu, ob ihr bereits einen Führerschein besitzt. Je genauer die Anfrage, desto exakter können wir euch die Kosten (extern und intern) kalkulieren. I.d.R. erhaltet ihr dann per Mail eine vollständige Kostenübersicht innerhalb von 3 Werktagen. Solltet ihr dann noch keine Nachricht erhalten haben, kontrolliert bitte euren SPAM-Ordner.

Wie viele Fahrstunden benötige ich für den Führerschein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern kommt darauf an, wie schnell du die Tipps deines Fahrlehrers / deiner Fahrlehrerin umsetzen kannst. Grundsätzlich gilt, dass meistens 12 Sonderfahrten (5 Überlandstunden, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten) verpflichtend sind. Bei der Anzahl der Übungsstunden bzw. Grundfahraufgaben kommt es auf die Fähigkeiten des Fahrschülers an, bzw. darauf, wie schnell er den Umgang mit dem Fahrzeug erlernt. Für Auto (Klasse B) bewegen sich die Anzahl der Übungsstunden im Normalfall zwischen 15 und 35.
(Für Klasse BE sind nur 5 Sonderfahrten vorgeschrieben.)

Wann darf ich mit dem Führerschein beginnen?

Man darf grundsätzlich 6 Monate vor seinem Geburtstag beginnen, ab dem die Fahrerlaubnis erworben werden darf. D.h. jemand, der BF17 (Autoführerschein mit Begleitetem Fahren ab 17 Jahren) macht, darf sich mit 16 1/2 Jahren zur Fahrschule anmelden und ab diesem Datum seinen Antrag bei der Behörde stellen.

Wie lange benötige ich für den Führerschein?

Das kommt zum einen auf den Führerschein an, zum andern liegt es am Fahrschüler selbst. Grundsätzlich sollte man mit 4-6 Monaten rechnen, wenn man zum ersten Mal einen Führerschein der Klasse Motorrad oder Auto erwerben will. Man muss allerdings bedenken, dass für den Führerscheinantrag eine 1.Hilfe-Bescheinigung notwendig ist – und die Bearbeitung des Führerscheinantrags häufig 6 Wochen dauert. Im Falle der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubis in eine deutsche Fahrerlaubnis kann allein das Antragsverfahren schon 3 Monate Zeit kosten.

Wie kann ich mich bei der Fahrschule Schödel anmelden?

Du kannst einfach zu unseren Bürozeiten in der Fahrschule vorbeikommen (Mo 16:30 – 19:00  | Mi 16:30 – 18:30 | Do 16:30 – 18:00 – in Hof, Poststr. 4). Wenn du sicherstellen willst, dass du nicht warten musst, dann mache mit Marc zu den Büroöffnungszeiten einen Termin für die Anmeldung aus: Marc Steeb (Büro): 0176 2333 41 22

Falls für dich Regnitzlosau besser liegt, kannst du auch einfach  in Regnitzlosau zu den Unterrichtszeiten kommen – bzw. 5 Minuten früher –  und vor Ort dem Fahrlehrer Bescheid geben, dass du dich anmelden willst – im Anschluss kannst du dann gleich am Theorieunterricht teilnehmen. Idealerweise hast du deinen Personalausweis dabei und ebenso Handynummer und Mailadresse – dann nehmen wir diese Daten auf und schicken dir anschließend per Mail Vertrag und Antrag zu. Außerdem erhaltet ihr alle wichtigen Informationen per Mail.

Die dritte Option – nur für Fahrschüler mit Erstwohnsitz im Landkreis Hof oder Vogtlandkreis – besteht darin, dass du Kontakt mit uns aufnimmst (Mail: info@fahrschule-schoedel.de) und uns schließlich die notwendigen Daten (am besten Scan des Personalausweises) + Handynummer (auch Festnetz, sofern existiert) mit der gewünschten Führerscheinklasse per Mail zusendest. Auch dann erstellen wir die notwendigen Unterlagen und senden diese per Mail zu.
Für Fahrschüler aus Stadt Hof bieten wir diese Option nicht an, weil wir für diese auch den Service der Antragsstellung und -einreichung übernehmen. Dafür benötigen wir u.a.  mehrere Originalunterschriften – sodass die Abwicklung per Mail weder für uns noch für den Fahrschüler eine Zeitersparnis darstellt.

Wie viel Zeit kann ich mir lassen, wenn ich einen Führerschein erwerben will?

Hier gibt es Verschiedenes zu beachten. Die (meist notwendigen Theorieunterrichte) haben eine Gültigkeit von 2 Jahren, dann müssen sie erneut besucht werden. Ferner gilt, dass i.d.R. am Anfang der Ausbildung ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden muss. Dieser ist nur 1 Jahr lang gültig. Sobald die Theorieprüfung bestanden ist, verlängert sich die Gültigkeit des Antrags um 1 Jahr (ab der Theorieprüfung) und auch die bestandene Theorieprüfung ist lediglich 1 Jahr lang gültig. Ab diesem Zeitpunkt hat man also genau 1 Jahr Zeit, um seine praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen. Gelingt das nicht, muss erneut ein Antrag gestellt werden und auch wieder eine Theorieprüfung bestanden werden.

Wie stelle ich meinen Führerscheinantrag?

Je nachdem, wo euer Erstwohnsitz angemeldet ist – Stadt Hof oder Landkreis Hof oder Vogtlandkreis – gibt es unterschiedliche Anträge. Für Fahrschüler aus der Stadt Hof übernehmen wir das Ausfüllen des Grundantrags und reichen auch den Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle ein.

Für Fahrschüler aus dem Landkreis Hof und aus dem Vogtlandkreis erstellen wir die notwendigen Anträge und lassen euch diese mit der Anmeldung bei uns zukommen (ausgedruckt oder per Mail). Diese Anträge müssen dann am einfachsten direkt bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden (oder beim Landratsamt Hof – Führerscheinstelle).

Alle anderen Fahrschüler, deren Erstwohnsitz nicht in Hof liegt, müssen mit der zuständigen Behörde (ihres Erstwohnsitzes) selbst abklären, ob sie in Hof Prüfung machen dürfen und müssen auch eigenständig die notwendigen Anträge heraussuchen und stellen.

Was muss ich beachten, wenn ich umziehe?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Ein Umzug in eine andere Stadt, während man den Führerschein macht, ist meistens schwierig. Das hängt damit zusammen, dass im Normalfall die Führerscheinstelle des Erstwohnsitzes für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig ist. Sobald also schon ein Führerscheinantrag gestellt ist, wird es kompliziert. Wurde hingegen noch kein Antrag gestellt, benötigt ihr nur Unterlagen von uns.
Im Folgenden stellen wir euch die verschiedenen Fälle vor:

Wenn man nur innerhalb des Landkreises umzieht oder innerhalb der Stadt Hof, ist es problemlos. In diesem Fall teilt ihr uns eure neue Adresse mit und wir melden den Umzug an die zuständige Behörde weiter und diese informiert wiederum den TÜV, der für eure Prüfungen zuständig ist.

Bei einem Umzug von der Stadt Hof in den Landkreis Hof oder umgekehrt ändert sich zwar auch die Zuständigkeit der Behörde, aber hier verläuft der Datenaustausch zwischen den Behörden auch problemlos. Auch in diesem Fall teilt ihr uns den Umzug mit und wir kümmern uns um die Weiterleitung der Daten.

Wenn ihr in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis umzieht, ist (offiziell) die neue Stadt für euch zuständig und ihr müsstet in dieser Stadt euren Führerschein zuende machen. Falls ihr das wollt, gebt uns Bescheid, damit wir euch die notwendigen Dokumente für die neue Fahrschule zukommen lassen. Der nächste Schritt ist, dass ihr euch bei der neuen zuständigen Behörde meldet und dort Bescheid gebt, dass noch ein Prüfauftrag bei der Stadt Hof oder dem LRA Hof existiert (und ihr müsst eine neue Fahrschule  angeben) – und zuletzt müsst ihr die vorher zuständige Hofer Behörde kontaktieren, dass sie die Unterlagen an die neue Behörde schickt – und sie bitten, den Prüfauftrag nicht zu schließen. Wird der Prüfauftrag bei so einem Verfahren geschlossen (was häufig vorkommt), so müsst ihr am neuen Wohnort einen erneuten Antrag stellen – aber eure Unterlagen wurden an die neue Behörde transferiert. Sinnvoll ist es meist, mit den Behörden per Mail in Kontakt zu treten und einen Scan des Personalausweises (auf dem eure neue Adresse eingetragen ist) als Anhang mitzusenden. Dann sind die Zuständigkeiten schnell geklärt.

Kann ich in der Fahrschule Schödel meinen Führerschein noch zuende machen, auch wenn ich schon umgezogen bin?

Wenn du nur im Landkreis Hof oder Stadt umgezogen bist, ist das kein Problem. Wenn du hingegen sehr weit entfernt bist, ist das schon schwieriger. Da dieses Thema tatsächlich nicht pauschal zu beantworten ist, können wir hier zu schwer darauf antworten. Sprecht uns am besten persönlich im Büro darauf an, welche Möglichkeiten ihr habt.

Was muss ich tun, wenn ich schon bei einer anderen Fahrschule angefangen habe, und zur Fahrschule Schödel wechseln will?

Als erstes brauchst du einen Ausbildungsnachweis deiner vorherigen Fahrschule – dieser muss vom Fahrschulinhaber auch unterschrieben sein. (Falls die Theorie- und Praxisstunden abgelaufen sind oder es um die Umschreibung eines (ausländischen) Führerscheins geht, ist der Ausbildungsnachweis nicht wichtig.

Als nächstes meldest du dich bei uns im Büro. Wichtig für uns ist dabei der Ausbildungsnachweis, ob ihr schon Prüfungen gemacht habt (und wann ungefähr) bzw. ob ein Prüfauftrag schon gestellt wurde. Wir können dann einen neuen Vertrag machen. Die Wechselgebühr beträgt die Hälfte unseres Grundbetrags (Stand 31.10. 2024: 150€) – vorausgesetzt, die Theorieunterrichte wurden bereits (weitgehend) vollständig besucht.

Wenn die vorherige Fahrschule aus Stadt oder Landkreis Hof war, lassen wir uns eine Vollmacht von dir geben, um den Prüfauftrag zu uns zu wechseln – bzw. erstellen je nachdem einen neuen Antrag. Damit wäre der Wechsel vollständig. Wenn du aus dem Vogtlandkreis bist, musst du deine Behörde selbst kontaktieren und uns als neue Fahrschule angeben – möglicherweise musst du das auch durch einen neuen Ausbildungsvertrag nachweisen.

Falls du von einer anderen Stadt hergezogen bist, musst du selbst die vorher zuständige Behörde kontaktieren und bitten, den Prüfauftrag mit den Unterlagen zur Fahrerlaubnisstelle Stadt Hof bzw. LRA Hof zu übermitteln – ohne dabei den Prüfauftrag zu schließen. Und der neuen Behörde musst du mitteilen, dass die Fahrschule Schödel neue Ausbildungsfahrschule ist. Falls der Prüfauftrag bei dem Umzug geschlossen wurde, muss in Hof (Stadt oder LRA) ein neuer Antrag gestellt werden (und bezahlt werden) – die Unterlagen aber sind in Hof.