Fahrschule Schödel

Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

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Führerscheinantrag: zulässige Dokumente zur Personalienprüfung

Auch Auslänger können in Deutschland einen Führerschein erwerben (oder ihren Führerschein umschreiben), sofern der Erstwohnsitz hier in Deutschland ist und sie seit mind. 185 Tagen in Deutschland sind (6 Monate).

Für den Führerscheinantrag, der hierfür gestellt werden muss, prüft die Behörde die Personalien des Fahrschülers. Daher muss beim Führerscheinantrag ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Zulässig sind hierbei Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Falls nur ein Duldungsdokument vorliegt, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden und die Behörde vermerkt dann, dass die Personalien anhand der Duldung geprüft wurden.
In diesem Sonderfall kann sich der Prüfling dann auch zu den Prüfungen mit der Duldung ausweisen. In allen anderen Fällen hingegen müssen Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel vor jeder Prüfung im Original vorgelegt werden. Kopien oder Fotografien auf dem Handy sind nicht zulässig.

Betriebsurlaub über Weihnachten

Hallo,
wir machen Betriebsurlaub vom 23.12. bis 04.01.
Ab Donnerstag, 05.01. finden wieder Theorieunterrichte statt und das Büro hat ebenfalls wieder geöffnet.

Da der TÜV ebenfalls Betriebsurlaub hat, gebt uns bitte rechtzeitig Bescheid, falls ihr im Januar (ab 09.01.) einen Theorieprüftermin braucht.

Wir wünschen euch jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Jürgen & Team

1.Hilfe-Kurse entfallen

Hallo,
leider wurde uns mitgeteilt, dass vorerst keine 1.Hilfe-Kurse in unserer Fahrschule stattfinden können, weil eine Mindestteilnehmerzahl von 10 erreicht werden muss. Daher bieten wir bis Februar keine Termine an. Bitte kümmert euch eigenständig um einen Termin bei einem anderen Veranstalter. Auf unserer 1.Hilfe-Seite werden wir euch mögliche Adressen verlinken.

Weihnachtsferien beim TÜV

Hallo an alle Fahrschüler,

der TÜV macht Weihnachtsferien vom 24.12.22 – 08.01.2023.
Das bedeutet, die letzte Theorieprüfung vor den Ferien findet am 19. Dezember statt.
Die erste Theorieprüfung nach den Ferien ist dann am Montag, 09.01.2023.
Da abzusehen ist, dass dieser Termin dann sehr schnell ausgebucht ist, bitten wir euch, rechtzeitig im Büro Bescheid zu geben, wann ihr Prüfung machen wollt.
Bedenkt dabei bitte auch, dass wir zwischen Weihnachten und Neujahr ebenfalls geschlossen haben und nicht erreichbar sind.

Praktische Prüfungen finden für uns dann erst wieder ab dem 19.01. 2023 statt.

B-Führerschein, B78 oder B197 ?

Im Bereich Autoführerschein hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Gab es früher nur den B-Führerschein entweder als Schaltung oder mit Automatik – so kann man seit ein paar Monaten auch auf beidem ausgebildet werden (B197).
Hier kurz die Möglichkeiten:

  • B:
    Ausbildung auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Schaltgetriebe
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik
  • B78:
    Ausbildung auf Automatik
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik
  • B197:
    Ausbildung mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe / der Rest der Ausbildung auf Automatik
    interne Testfahrt (15 Min.) auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik

Wir empfehlen aufgrund der Einschränkung bei B78 daher, sich entweder komplett auf Schaltung (Klasse B) oder im Mischbetrieb als B197 ausbilden zu lassen. Gebt bei uns am besten bei der Anmeldung an, welchen dieser Autoführerscheine ihr erwerben wollt – spätestens wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) gestellt wird, muss dies klar sein und auf dem Antrag auch vermerkt sein.

Eine nachträgliche Änderung während der Ausbildung ist möglich, ist aber mit Zusatzkosten (Änderungsantrag) verbunden, die je nach zuständiger Behörde bei 15-35€ liegen.

Anträge für’s StVA bis 11.07.2022

Hallo,
am Mittoch 13.07. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer von unseren Fahrschülern mit Wohnsitz in Hof Stadt also seinen Antrag noch stellen muss bzw. dafür biometrisches Passbild, Sehtest oder 1.Hilfe-Nachweis abgeben muss, kann das bis zum Montag, 11.07. noch tun (und natürlich den Antrag auch bei uns bezahlen). Wir reichen dann eure Anträge am Mittwoch, 13.07. bei der Behörde ein.
Der nächste Termin, an dem wir Anträge abgeben, ist Donnerstag, 28.07.2022.

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