Fahrschule Schödel

Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

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Anträge für Stadt Hof bis 19.01.2022 abgeben

Hallo, am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, sollte daher die nötigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) bis zum 19.01.2022 bei uns im Büro abgeben und die Antragsgebühr bezahlen, dann können wir den Antrag am 20.01.2022 für euch bei der Behörde stellen.

Betriebsferien vom 23.12. bis zum 02.01.

Vom Donnerstag 23.12.2021 bis zum 02.01.2022 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro geschlossen. Ab dem 03.01.2022 sind wir dann wieder für euch da.
Die praktischen Prüfungen am 23.12. bleiben von dieser Regelung unberührt. D.h. diese Prüfungen finden noch statt.
Da der TÜV ebenfalls längere Zeit Betriebsferien hat, gibt es zwischen den 23.12. und dem 06.01. ohnehin keine Prüfungen.

Prüfungen mit 3G+

Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.

2-G für Fahrschulen

Hallo,
ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt die 2-G-Regel für Fahrschulen – unter Vorbehalt. Unter Vorbehalt deshalb, weil der Fahrlehrerverband im Moment noch prüft, ob Fahrschulen unter diese Regel fallen. Falls die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, werden wir dies hier sofort schreiben.

D.h. ab Mittwoch, dürfen voraussichtlich nur noch Personen, die bereits vollständig geimpft (finale Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder genesen sind (Genesung vor max. 6 Monaten) am Theorieunterrricht teilnehmen und auch nur solche Personen dürfen praktische Fahrstunden nehmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass Prüfungen von dieser Regel nicht betroffen sind.

Bitte habt deshalb stets einen Impfnachweis (oder Nachweis Genesung) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) dabei. Wir werden kontrollieren müssen.

Nachtrag: 29.11.2021: 2-G-Regel für Fahrschulen gilt und wurde inzwischen bestätigt.

Anträge für’s StVA

Hallo an alle unsere Fahrschüler, die in der Stadt Hof wohnen und noch keinen Antrag gestellt haben,
am 29.11. geben wir (voraussichtlich) wieder Führerscheinanträge ab. Bitte denkt daran, dass ihr uns daher bis allerspätestens Donnerstag 25.11. alle dazu notwendigen Unterlagen (Passbild, Sehtest…) mitbringt und den Antrag unterschreibt und bezahlt.
Besonders dankbar wären wir, wenn wir schon bis Donnerstag, 18.11. die meisten Unterlagen schon bekommen könnten, da in der darauffolgenden Woche das Büro nur vertretungsweise besetzt ist.
Vielen Dank.

3-G-Regel

Ab sofort gilt die 3-G-Regel auch für alle Fahrschulen. D.h. ihr müsst geimpft, genesen oder gestestet sein, wenn ihr bei uns im Unterricht seid oder ins Büro kommt. Beachtet diese Regel bitte ab sofort und haltet einen entsprechenden Nachweis bereit. Wir sind leider angehalten, vor den Theorieunterrichten die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren.
Für Schüler der Sekundarstufe, die ohnehin jede Woche mehrmals getestet werden, würde auch ein Schülerausweis reichen, ansonsten bitte eine offizielle Bestätigung mitbringen und bereit halten.

Motorradtheorie am Samstag, 25.09.2021

Hallo,
am Samstag, 25.09.2021 um 14:00 Uhr findet wieder der motorradspezifische Unterricht statt. Jeder, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis für Motorrad (AM, A1, A2, A, ASZ80) erwirbt und ebenso jeder der B196 erwerben will, braucht diesen Unterricht. Bitte denkt daran, den Unterricht rechtzeitig zu buchen, damit euer Sitzplatz auch reserviert ist.

Anträge abgeben bis Donnerstag, 16.09.2021

Hallo am Montag, 20.09.2021 geben wir wieder Führerscheinanträge bei der Stadt Hof ab. D.h. jeder Fahrschüler, der seinen Erstwohnsitz in der Stadt Hof hat und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann die erforderlichen Unterlagen (1.Hilfe-Kurs / Sehtestbescheinigung / biometr. Passbild) bis zum 16.09. bei uns abgeben und natürlich die Bearbeitungsgebühr bei uns bezahlen (und den Antrag unterschreiben). Dann reichen wir den Antrag für euch ein und ihr müsst euch um nichts kümmern. Bitte beachtet, dass unser nächster Abgabetermin erst der 03.11.2021 ist.

Anträge für Stadt Hof

Hallo,
am 01.09. ist es wieder soweit, da geben wir Anträge bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof kann uns daher bis zum 30.08. noch Unterlagen für den Antrag mitgeben (1.Hilfe-Bescheinigung etc.) und ebenso die Antragsgebühr + notwendige Unterschriften. Nächster Antragstermin ist dann erst wieder am 20.09.2021

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